Die Pflasterbettung

 Das Pflasterbett wird aus Baustoffgemischen mit unterschiedlicher Körnung hergestellt und dient als Auflagefläche für die Pflastersteine.

Dickentoleranzen, die aus der Fertig entstehen, können aufgenommen und ausgeglichen werden.

In der DIN 18318 und der ZTV Pflaster-StB sind wichtige Hinweise bezüglich Planung, Dimensionierung und Ausführung beschrieben. Die empfohlene Korngröße beträgt nach TL Pflaster-StB 0/4 mm, 0/5 mm oder 0/8 mm. 

Als Bettungsmaterial sind vor allem Baustoffgemische mit stetiger Sieblinie (abgestufte Korngrößen), dauerhafter Wasserdurchlässigkeit und hohem Zertrümmerungswiderstand geeignet. Die Pflasterdecke erhält dadurch nach der endgültigen Abrüttelung eine hohe Lagerstabilität, es erfolgt keine Zertrümmerung bzw. Zerreibung durch die Verkehrsbelastung. 
Damit die Frostsicherheit gewährleistet ist, darf der Anteil an Korndurchmessern < 0,063 mm maximal 5 Masse-Prozent (Kategorie UF5) nicht überschreiten. 

An Verkehrsflächen der Bauklassen III bis VI werden an die Bettungsmaterialien und ihre Sieblinie folgende Anforderungen gestellt (TL Pflaster-StB):

Siebdurchgang bei Bettungsmaterialien 0/4 und 0/5: 30 bis 60 Masseprozent, Sieböffnungsweite 2 mm (TL Pflaster-StB, Tabelle 4, Zeile 1, Kategorie GUB)

Siebdurchgang bei Bettungsmaterial 0/8: 30 bis 75 Masseprozent, Sieböffnungsweite 2 mm; 50 bis 90 Masseprozent, Sieböffnungsweite 4 mm (TL Pflaster-StB, Tabelle 5, Zeile 1, Kategorie GUB)

Diese Anforderungen sollten auch bei den Bauklassen I und II an das Bettungsmaterial gestellt werden.

Das Pflasterbett wird profilgerecht abgezogen, erst dann erfolgt der Einbau der Pflastersteine. Tragschicht und Fugenmaterial müssen mit dem Bettungsmaterial harmonieren, damit das Baustoffgemisch nicht in die Fugen einrieselt und andererseits auch das Fugenmaterial die Bettung nicht verunreinigt. Dadurch bleibt die Filterstabilität erhalten. Ist die Bettung verdichtet, so sollte Ihre Höhe 3 bis 5 cm betragen. In der DIN EN 1338 sind die Maßtoleranzen der Steine beschrieben, die bei entsprechender Bettungsdicke ausgeglichen werden können (Abb. 5 bis 7). Dies gelingt jedoch nur, wenn sich das für die Bettung verwendete Material gut verdichten lässt. Bei Gemischen mit der Körnung 1/3 mm oder 2/5 mm, also bei Körnungen ohne Nullanteil, ist dies nicht gewährleistet. Diese Körnungen können bei versickerungsfähigen Pflasterflächen oder bei sehr geringer Belastung eingesetzt werden. 

Mit dem Pflasterbett dürfen keine Unebenheiten der Tragschicht ausgeglichen werden, da es sonst zu Verformungen der Pflasterdecke bereits beim Abrütteln oder später bei auftretender Verkehrsbelastung kommt. Vorhandene Unebenheiten müssen vor dem Einbau der Bettung mit geeignetem Tragschichtmaterial ausgeglichen werden (Toleranzen laut ZTV SoB-StB). 

Vorgaben für ein ordnungsgemäßes Pflasterbett:

 

Erlaubte Bettungsstoffe: Baustoffgemische mit Körnungen 0/4, 0/5, 0/8; Bei Steinen ab einer Dicke von 12 cm und einer Bettungsstärke > 4 cm wird die Körnung 0/11 verwendet.

 

Die Ebenheitsanforderung finden Sie in der unten stehenden Tabelle.