Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

§ 1 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

    Herr Erwin Wiedermann bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, Seminare zu entsprechenden Themen zu belegen. Für den Kurserfolg kann keine Haftung übernommen werden.

    Eine Anmeldung gilt als Angebot auf einen Vertragsschluss. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Vertragspartners (Willenserklärung, z. B. Bestätigung o. ä.) zustande. Sollte eine Anmeldung nicht in Schriftform, sondern elektronisch (z. B. Mail) erklärt werden, zählt als Zugang des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages der Zeitpunkt, in dem Herr Wiedermann unter gewöhnlichen Umständen die Anmeldung abrufen kann und der Zugang der Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten von Sachverständigenbüro Wiedermann erfolgt.

Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist nicht begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei geringer Nachfrage behält sich Herr Wiedermann vor, den jeweiligen Kurs zu verschieben bzw. bis zu sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit die vorab bezahlten Veranstaltungsgebühren auf eine andere oder gleichwertige Veranstaltung von Herr Wiedermann anrechnen oder sich zurückzahlen zu lassen.

   

§ 2 Kosten der Aus- und Weiterbildung

    Der Anmeldende ist auch bei Kostenübernahme durch einen Dritten als Kostenschuldner anzusehen.

   

    Sofern die Leistung aufgrund eines schuldhaften Unterlassens durch den Teilnehmer nicht erbracht werden kann ist Herr Wiedermann berechtigt, dem Anmeldenden die volle Kursgebühr in Rechnung zu stellen.

 

§ 3 Kündigung

    Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag), oder eine Ummeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung / Einwilligung durch Herrn Wiedermann ist erforderlich.

    Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Seminarbeginn hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:

        Eine Kündigung bis 30 Tage vor Seminarbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) durch einseitige Erklärung möglich,

        29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn fallen 25 % des Seminarpreises an,

        14 bis 8 Tage vor Seminarbeginn fallen 50 % des Seminarpreises an,

        bis 7 Tage vor Seminarbeginn fallen 100 % des Seminarpreises an

   

    Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Teilnehmer nach Seminarbeginn, hat der Teilnehmer Herrn Wiedermann sämtliche Kosten und Gebühren zu erstatten, die dem ausgewiesenen Angebot auf der Website zu entnehmen sind.

    Die Stornogebühren entfallen, wenn ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Bewerber zustande kommt und dieser sodann den angebotenen Kurs besucht. Die Stornogebühren entfallen nur für den Fall, dass das neue Vertragsverhältnis (Ersatzteilnehmer) nur aufgrund der ursprünglichen Kündigung zustande kam.

    Herr Wiedermann ist berechtigt, bei Nichteinhaltung etwaiger Mitwirkungspflichten, sowie unentschuldigten Fehlzeiten des Teilnehmers das Vertragsverhältnis zu kündigen. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Nachholen bzw. Wiederholen der versäumten Stunden. Der Teilnehmer hat bei Fehlzeiten auch keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung.

    Herr Wiedermann behält sich vor, bis sechs Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn das Vertragsverhältnis mit dem Kursteilnehmer zu kündigen, wenn der gebuchte Kurs nicht genügend Anmeldungen aufweist (siehe § 1 Punkt 3). Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung seitens Herr Wiedermann bereits Zahlungen von dem Kursteilnehmer geleistet worden sein, werden die bereits geleisteten Gebühren ohne Abzug erstattet. Die Kündigung durch Herr Wiederman kann auch dann erfolgen, wenn ein Kursteilnehmer vertragliche Pflichten verletzt (z. B. bei Fälligkeit die Seminarkosten nicht vollständig zahlt).

    Im Falle einer Kündigung seitens Herr Wiedermann stehen dem Kursteilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn Herr Wiederman Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

§ 4 Hausordnung und Haftungsfragen

    Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss einer Veranstaltung führen.

    Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen.

    Für Gegenstände, die sich im Besitz des Kursteilnehmers befinden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt Herr Wiedermann keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern Herr Wiedermann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

 

§ 5 Urheberrecht

    Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucke von Kursunterlagen oder Teilen verbleiben bei Herr Wiedermann. Eine audio- und / oder visuelle Aufzeichnung auch eines Teils einer Veranstaltung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Herr Wiedermann nicht gestattet.

   

§ 6 Datenschutz

    Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Kursabwicklung und für spätere Informationen durch Herr Wiedermann in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten jederzeit telefonisch (+49 (0) 8394/94 02 54), schriftlich (Sachverständigenbüro Erwin Wiedermann, Nikolausweg 13,87758 Kronburg), oder per E-Mail (e.wiedermann(at)sachverstaendiger-galabau.info) widersprechen!

    Persönliche Daten und Referentenskripte dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb weitergegeben werden.

 

§ 7 Bildrechte von Foto- und Filmaufnahmen seitens Wiedermann

    Herr Wiedermann behält sich vor, vor / während und nach Lehrveranstaltungen von den Teilnehmern Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen Herr Wiedermann der Darstellung der Lehrveranstaltungen in den Medien.

    Der Teilnehmer erteilt Herr Wiedermann mit der Anmeldung die Einwilligung, dass von seiner Person Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt die Einwilligung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Von den dargestellten Personen können keine Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

 

§ 8 Preise

Die Preise dieser Lehrgänge und Seminare sind inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer angegeben. Die Kosten für das Mittagessen und die Pausenverpflegung sind, wenn angegeben in unseren Seminar- und Lehrgangspreisen enthalten. Es wird dafür ein Preis von 20,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.) zugrunde gelegt.

 

§ 9 Fälligkeit der Zahlung

    Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Veranstaltungsgebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine andere Zahlungsmodalität kann mit Herr Wiedermann schriftlich vereinbart werden. Auf den Abschluss einer besonderen Regelung besteht kein Rechtsanspruch.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

    An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

§ 11 Gerichtsstandvereinbarung

    Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Erfüllungsort und Gerichtsstand Memmingen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.

    Hat der Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand. Der Gerichtsstand ist Memmingen.

    Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand. Der Gerichtsstand ist Memmingen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

    Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.

 

 

Download
Seminar-Anmeldeformular
Seminar_Anmeldeformular.pdf
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Sie können uns die ausgefüllte Anmeldung schicken per: 

 

Post: Sachverständigenbüro 
          Erwin Wiedermann
          Nikolausweg 13
          87758 Kronburg

 

Fax:   08394/ 94 02 83

 

Mail: e.wiedermann@sachverstaendiger-                  galabau.info

 

Bei Fragen rufen Sie uns doch einfach an unter der Tel.: 08394/ 94 02 54


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